Beratung, Vertretung und Schulung für Betriebsräte

Stärken Sie Ihre Kompetenz mit unserer Unterstützung

Als Betriebsrat tragen Sie viel Verantwortung und Ihre Kompetenz ist in zahlreichen betrieblichen Bereichen gefragt. Mit unserer Unterstützung erledigen Sie Ihre Aufgaben effizienter und auf der Basis eines breiten und tiefen Fachwissens. Auch bei Einigungsstellen und vor dem Arbeitsgericht stehen wir Ihnen zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt auf zu diesen Themen:

Mitbestimmung

Gestalten Sie wichtige Eckpunkte im betrieblichen Miteinander methodisch und inhaltlich fundiert. Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung, unseren ständigen Fortbildungen und der intensiven Beobachtung von arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung.

Wir unterstützen Sie:

  • beim Durchsetzen von Mitbestimmungsrechten
  • beim Festlegen der Arbeitszeiten oder bei Überstundenregelungen
  • bei der Entwicklung von Entlohnungs- oder Urlaubsgrundsätzen
  • beim Datenschutz, zum Beispiel mit Arbeitnehmerdaten aus der Zeiterfassung
  • bei der Beteiligung bei Einstellungen und Eingruppierungen
  • bei der Beteiligung bei Kündigungen
  • bei der Prüfung der Sozialauswahl, beim Betriebsratswiderspruch gegen Kündigungen
  • bei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • bei einstweiligen Verfügungsverfahren
  • bei Betriebsänderungen und Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

Einen Beratungstermin vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

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Betriebsvereinbarungen

Arbeitgeber und Betriebsrat schaffen gemeinsam „eigene Gesetze“ für das jeweilige Unternehmen. Wir unterstützen Betriebsräte beim Formulieren und beim Aushandeln rechtssicherer Betriebsvereinbarungen.

Außerdem unterstützen wir Sie als Berater und Vertreter in Einigungsstellen, wenn eine innerbetriebliche Einigung nicht gelungen ist. Im Auftrag des Betriebsrats fechten wir unzureichende Entscheidungen von Einigungsstellen vor den Arbeitsgerichten an.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung:

  • zum Festlegen von Arbeitszeiten
  • zu Schichtregelungen und Gleitzeit
  • zur Nutzung von Arbeitszeiterfassungssystemen
  • zur Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen
  • zu Mitbestimmungsregelungen bei der Eingliederung von Leiharbeitnehmern/-innen
  • zum Initiativrecht des Betriebsrates aus § 87 Betriebsverfassungsgesetz

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Sozialpläne

Führen betriebliche Krisen oder Rationalisierungen zu einem geplanten Personalabbau oder Unternehmensneustrukturierungen, dann brauchen der Betriebsrat und seine Berater eine hohe Kompetenz für die Gestaltung von sozial verträglichen Lösungen.

Wir beraten Sie beim Abschluss des Interessenausgleichs und suchen kreativ nach Lösungen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Auch Sozialauswahlrichtlinien gestalten wir mit.

Detailliert und engagiert loten wir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens aus. Daraus ergibt sich eine optimale Dotierung der Sozialpläne. So werden Abfindungen im Fall von Kündigungen optimiert.

Auch die Leistungsfähigkeit von Transfergesellschaften ist uns bekannt. Daher können wir Ihnen Entscheidungshilfen geben, ob der Wechsel in eine solche Gesellschaft mit Qualifizierungs- und Vermittlungsunterstützung sinnvoll ist.

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Intensivseminare

Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in Intensivseminaren zu Einzelthemen. Die Themen werden betriebsspezifisch aufbereitet und an einem oder mehreren Seminartagen vermittelt.

Unsere Seminare vermitteln effizient genau das erforderliche Wissen. Passend zu den betrieblichen Bedürfnissen bieten wir Inhouse-Seminare für Betriebsräte einer Branche oder für den Betriebsrat eines Unternehmens.

Die Kosten dieser Intensivseminare trägt das Unternehmen gemäß § 40 Betriebsverfassungsgesetz.

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