Anwaltliche Vertretung bei Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag

Maly und Partner: Wir sind spezialisiert auf Kündigungsrecht

Wenn Sie von Ihrer Kündigung oder Änderungskündigung erfahren oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, empfehlen wir Ihnen, umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Bei Maly und Partner ist Ihre Interessenvertretung seit Jahrzehnten in erfahrenen Händen. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Damit sind wir eine der wenigen Anwaltskanzleien in Deutschland, die sich in dieser Art auf Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Wichtig: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage erhoben werden, um Ihre Rechte zu wahren. Diese Klage reichen wir für Sie beim Arbeitsgericht ein.
 

Rufen Sie uns an, wenn Sie:

  • von Ihrer anstehenden Kündigung erfahren haben
  • eine schriftliche oder mündliche Kündigung erhalten haben
  • einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen
  • die Sozialplanabfindung für zu gering halten
  • Fragen zum Kündigungsschutz haben
  • Fragen zu Teilzeit- oder befristeten Verträgen haben
  • Probleme mit der Lohnhöhe oder dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld haben

Ihr erster Termin in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht

Soll Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Befristung enden, dann bedroht dies Ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz. Wir unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Gemeinsam entwickeln wir eine Marschroute, um Ihre Interessen bestmöglich zu verfolgen.

Vom ersten Gespräch an gibt Ihnen eine professionelle Interessenvertretung Sicherheit und befreit Sie von vielen Aufgaben. Ihr Kopf wird wieder frei für Gedanken an Ihre Zukunft.

Mögliche Ziele vor dem Arbeitsgericht

Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht kann dazu führen, dass Ihnen der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Sollte dies nicht gelingen, gibt es weitere Möglichkeiten, die die Folgen einer Kündigung mildern. Das können zum Beispiel eine Abfindungszahlung und ein gutes Zeugnis sein, das Ihnen den Eintritt in eine neue Anstellung erleichtert. In vielen Fällen erreichen wir solche Ergebnisse auch schon ohne die Einschaltung des Arbeitsgerichts.

Befristeter Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrages zulässig ist. Wir klären Sie darüber auf, ob ein sachlicher Grund für eine wirksame Befristung vorliegen muss. Sie erfahren von uns auch, wie lange Ihr Arbeitsverhältnis immer wieder befristet werden darf.

Wichtig: Innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages muss die „Entfristungsklage“ erhoben werden, um Ihre Rechte zu wahren. Diese Klage reichen wir für Sie beim Arbeitsgericht ein.

Kosten für Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung

Die Kosten für die Beratung und die Vertretung durch den eigenen Anwalt trägt jede Seite im außergerichtlichen Bereich und im Prozess vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) selbst. Geht Ihr Prozess in die 2. Instanz (Berufungsverfahren) oder zum Bundesarbeitsgericht in die Revisionsinstanz, dann muss der Prozessverlierer dem „Gewinner“ die Kosten erstatten.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht, dann kümmern wir uns um den Schriftwechsel mit Ihrer Versicherung – sobald Sie uns das Mandat erteilt haben.

Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Anwaltskosten zu tragen (Bedürftigkeit) und sind die Prozessaussichten positiv, dann kann das Gericht Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligen. Auch zu diesem Thema beraten wir Sie ausführlich und kompetent.

Die Rechtsanwaltskosten sind vom sogenannten Streitwert abhängig. Sie berechnen sich nach exakten gesetzlichen Vorschriften (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wir informieren Sie vorab über die Kosten, die auf Sie zukommen können.